22.01.2009 -
Umweltprämie–kaufen Sie einen neuen EU-Wagen bei uns

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpakets II die
Umweltprämie in Höhe von 2.500 € beschlossen. Vielen ist die Umweltprämie auch unter den Bezeichnungen Verschrottungsprämie und Abwrackprämie ein Begriff.
Die Prämie bietet Käufern von umweltfreundlichen Neuwagen oder Jahreswagen einige Vorteile. Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen rechnerischen Möglichkeiten, die sich beim Autokauf inklusive Umweltprämie ergeben können.
Zum einen können Sie mit der Umweltprämie den Kaufpreis um 2.500 € reduzieren. Wir haben laufend ca. 100 EU-Fahrzeuge der Marken
VW, Audi, Skoda und Seat auf unserem Betriebsgelände. Oder Sie stellen sich Ihr persönliches Wunschauto zusammen, das wir dann gerne für Sie bestellen.
Zum anderen können Sie die Abwrackprämie als Anzahlung bei der Finanzierung Ihres Neuwagen oder Jahreswagen verwenden. Oder Sie finanzieren Ihr neues Auto und lassen sich die Prämie auszahlen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten und in einem ausführlichen Beratungsgespräch suchen wir die für Sie ideale Lösung.
Um in den Genuss der Umweltprämie zu kommen, gibt es von der Bundesregierung einige wichtige Vorgaben, die berücksichtigt werden müssen. Wir haben einen Auszug der Vorgaben kurz zusammengefasst:
• Der Altwagen muss mindestens 9 Jahre alt sein (Erstzulassung vor dem 14.01.2000).
• Das Altfahrzeug muss mindestens 1 Jahr auf Ihren Namen in Deutschland zugelassen sein.
• Falls Sie einen Neuwagen kaufen möchten, muss dieser zum ersten Mal in Deutschland zugelassen werden und mindestens die Euro 4 Norm erfüllen.
• Falls Sie einen Jahreswagen erwerben möchten, muss dieser längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen sein.
• Ihr Altwagen muss verschrottet werden.
• Die Laufzeit der Umweltprämie endet am 31.12.2009
• Außerdem sollten Sie daran denken, dass die vorgesehene Mittelverteilung nach der Reihenfolge der Antragseingänge erfolgt.
Die Umweltprämie muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs sowie die Zulassung des Neuwagen oder Jahreswagen müssen mit Dokumenten nachgewiesen werden.
Die vorgesehenen 1,5 Mrd. Euro für die Maßnahme des Konjunkturpakets II stellen die absolute Obergrenze dar. Sind diese Mittel erschöpft, gibt es auch keine Abwrackprämie mehr!
Deshalb warten Sie nicht lange und sichern Sie sich Ihren Neuwagen oder Jahreswagen inklusive Umweltprämie!Wir übernehmen gerne die Behördengänge für Sie, damit Sie ohne großen Aufwand in Genuss der Umweltprämie kommen.
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