06.12.2009 -
Euro-Abgasnorm 5
Seit dem 1.9.2009 gilt die neue Euro-Abgasnorm 5. Manche Autos erfüllen die neue Vorgabe bereits. Hierzu muss jedoch eine Typengenehmigung von Herstellerseite vorliegen. Ist dies der Fall, kommt es zum Eintrag in den Fahrzeugschein. Hintergrund dieser Verordnung ist, die durch PKWs verursachte Umweltverschmutzung zu begrenzen.
Im Zuge der Gesetzesänderung wurden die Grenzwerte für die als krebserregend geltenden Dieselpartikelstoffe abermals gesenkt. Insgesamt lässt sich sagen, dass sowohl bei Benzinern als auch Dieselfahrzeugen die meisten zulässigen Höchstgrenzen abermals nach unten korrigiert worden sind. Dies gilt insbesondere für die Emissionen von Kohlenwasserstoffen und Stickstoffoxiden.
Die neue Abgasnorm tritt ab dem 1. September jedoch nicht radikal in Kraft; vielmehr wird sie sukzessive eingeführt werden. Am Stichtag gilt sie zunächst nur für ab dem 1.9.2009 auf den Markt kommende PKWs. Autos, die bereits angeboten werden, müssen die Norm ein gutes Jahr später – nämlich ab dem 1.1.2011 – erfüllen. Für Geländewagen gilt hingegen eine dreijährige Übergangsfrist. Bereits zugelassene PKWs – sprich: ältere Autos - sind von dieser Regelung jedoch nicht betroffen.
Die zulässigen Grenzwerte von Euro 4 und Euro 5 im Vergleich:
Schadstoffgrenzwerte
| | Euro 4
| | Euro 5
| |
| | Benziner | Diesel
| Benziner | Diesel |
| CO
| 1000 | 500 | 1000 | 500 |
| HC+NOX | - | 300 | - | 230 |
| NOX | 80 | 250 | 60 | 180 |
| HC | 100 | - | 100 | |
| PM | - | 25 | 5 | 5 |
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